Online Disruption der Nahversorgung | BauGB-Novelle 2026 – jetzt wirklich? – Die Privilegierung der großflächigen Nahversorgung

  • 19 November
  • 09:00 - 10:00 Uhr
  • Microsoft Teams
  • Veranstalter Stadt + Handel
  • Referenten Mathias Tetzlaff

Aufgrund der aktuellen BauGB-Novelle 2026 steht die Planung der Nahversorgung vor einem Paradigmenwechsel: Um die wohnortnahe Versorgung zu sichern, will die Bundesregierung den Bau von Supermärkten und Drogerien massiv erleichtern. Das zentrale Instrument dieser Reform ist die neue „Zulässigkeitsvermutung“, die Prozesse beschleunigen soll, welche bisher oft mühsam über langwierige Sondergebietsausweisungen gelöst werden mussten.

In dieser Frühschicht wird analysiert, was der Abschied von starren Quadratmetergrenzen für die Praxis bedeutet und wie die Neuregelung des § 11 Abs. 3 BauNVO die Planung von Lebensmittelmärkten flexibilisiert. Dabei wird das spannungsreiche Verhältnis zwischen der neuen Privilegierung und dem bewährten Zentrenschutz beleuchtet: Wo darf künftig ohne Bebauungsplan-Änderung gebaut werden und wie bleibt die Steuerungsfähigkeit der Kommunen erhalten?

Erfahren Sie, wie „weiße Flecken“ in der Versorgung durch beschleunigte Verfahren schneller geschlossen werden können. Als besonderes Highlight bietet die Frühschicht einen direkten Vergleich „Alt vs. Neu“: Anhand eines fiktiven Standorts wird aufgezeigt, warum ein Projekt im Jahr 2024 noch gescheitert wäre und unter welchen Bedingungen es 2026 genehmigungsfähig ist.

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