Wenige stadtentwicklungsbedeutsame Strukturen sind so dynamischen Veränderungsprozessen unterworfen wie der Einzelhandel. Ausdifferenzierte Kundenansprüche, der expansive Lebensmitteleinzelhandel, und der Online-Handel ergeben zusammen mit geänderten Rechtsgrundlagen und aktueller Rechtsprechung vielfältige Ansprüche an städtebauliche Konzepte.
Einzelhandelskonzepte haben sich in diesem Kontext als planerische Steuerungsinstrumente in der Praxis bewährt. Inzwischen stellen sie eine nahezu unentbehrliche Grundlage für eine rechtssichere, einzelhandelsbezogene Bauleitplanung dar. Umso wichtiger ist die Aufstellung sowie eine regelmäßige und umsichtige Fortschreibung.